Falls Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, weil Busse nicht fahren oder der Weg zu gefährlich ist, müssen Sie folgendes beachten:

Die Schülerin/ der Schüler muss noch vor Unterrichtsbeginn durch eine erziehungsberechtigte Person im Sekretariat abgemeldet werden. 

Grundlage:

Es gilt weiterhin der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“. Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).